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AGBs Landhaus Sabel Oberstdorf
Gastaufnahmevertrag

Wenn der Buchungsvorgang abgeschlossen und die Reservierung vereinbart ist, ist ein sogenannter "Gastaufnahmevertrag" wirksam. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  1. Wird eine Ferienwohnung bestellt, zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt, ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrags, auf die Dauer, die im Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei nicht Bereitstellung der Ferienwohnung dem Gast Schadensersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu bezahlen ohne daß es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen die tatsächlichen Einsparungen des Betriebs abgesetzt werden. Bei reiner Übernachtung (Ferienwohnung) sind das 90% des vereinbarten Reisepreises.
  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Ferienwohnungen nach Möglichkeit zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Kann der Gastgeber die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
  6. Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
  7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sonthofen

Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt!
 
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